Getränke Lenius

Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand 01.02.2016)

Getränke  Lenius, Barbarakirchgang 8, 45139 Essen

 

Für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Firma Getränke Lenius , nachstehend „Lenius“ genannt, und den von ihr belieferten Geschäftspartnern, nachstehend „Kunde“ genannt , gelten ausschließlich die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Lenius, in der jeweils neusten und gültigen Fassung.

 

 

1.         Bestellungen, Lieferungen und Gewährleistung

Angebote erfolgen unverbindlich und freibleibend. Bestellungen des Kunden gelten erst mit Auftragsbestätigung  oder Rechnungserteilung bzw. mit Lieferung als angenommen. Bei direkt belieferten Kunden holt Lenius deren Bestellung telefonisch ein. Im Interesse einer reibungslosen, kosten- und tourengerechten Anlieferung soll der Kunde es ermöglichen die Ware einen Werktag vor Lieferdatum zu bestellen. Für den Fall, dass Lenius ohne eigenes Verschulden an der Erfüllung der übernommenen Lieferverpflichtung gehindert ist oder diese unzumutbar erschwert wird, wird Lenius von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins frei. Lenius kann in diesem Fall auch vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche des Kunden aufgrund verzögerter oder unterbliebener Lieferungen sind ausgeschlossen, soweit die Schäden nicht auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Lenius oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines ihrer Mitarbeiter beruhen. Wenn der Kunde eine von der gewöhnlichen Versandart abweichende Zustellung verlangt, gehen die damit verbundenen Mehrkosten zu seinen Lasten. Kunde ist verpflichtet, Beanstandungen hinsichtlich der Menge der gelieferten oder zurückgenommenen Gebinde ( Voll- und Leergut ) sowie Beanstandungen in Bezug auf Arten und Sorten der gelieferten Waren unverzüglich nach Empfang schriftlich bei Lenius geltend zu machen. Nach Ablauf  von 8 Tagen seit der Lieferung sind Reklamationen ausgeschlossen.

Dieses gilt nicht, soweit Mängel bei Lieferung nicht erkennbar waren. Mängel die durch unsachgemäße Lagerung und Behandlung der Waren beim Kunden entstehen, gehen zu Lasten desselben. Fassrückbiere werden bei berechtigter Reklamation nur bei Rückgabe von mehr als 50% der Füllmenge des reklamierten Fasses von Lenius bei dem jeweiligen Hersteller reklamiert, bei Gutschrift des Herstellers an Lenius, sodann an Kunde vergütet. Unter 50% der Füllmenge erteilt kein Hersteller eine Gutschrift, da es sich sodann um eine Mindermenge handelt. Unverbrauchte Waren werden nur zurückgenommen, wenn das Gebinde ( Faß, Kohlensäure, Container ) original verplombt ist oder die Verpackung ( Kiste ) vollständig ist und das Mindesthaltbarkeitsdatum ( MHD ) eine Restlaufzeit von Mindestens 8 Wochen aufweist.

 

2.         Preise

Die Warenpreise, welche von Lenius fakturiert werden, sind zwischen Lenius und Kunde vertraglich vereinbart. Besteht keine vertragliche Vereinbarung, gelten die Warenpreise aus den am Liefertag gültigen Preislisten. Preisänderungen werden nur mit druckschriftlicher Bekanntgabe an den Kunden wirksam.

 

3.         Zahlung

Rechnungen sind, soweit nicht anders vereinbart, nach Erhalt der Ware sofort und ohne Abzug fällig und zahlbar. Neue Kunden werden nur gegen Barzahlung bei Warenerhalt beliefert, gleiches gilt, wenn der Kunde mit der Erfüllung fälliger Verpflichtungen in Verzug ist, oder wenn nach Vertragsabschluß Umstände bekannt werden, die seine Kreditwürdigkeit herabsetzen ( z.B. Scheckprotest, Vollstreckungsmaßnahmen ). Sodann kann Lenius die sofortige Zahlung für gelieferte Waren verlangen. Für nicht eingelöste Lastschriften und Schecks werden Kunde die entstandenen Bankkosten und eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15 € pro Rücklastschrift bzw. pro Rückscheck berechnet. Gegen Ansprüche von Lenius kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Unterbleibt eine Anrechnungsbestimmung des Kunden, so ist Lenius berechtigt,  nach ihrer Wahl eine Anrechnung auf fällige Forderungen ( z.B. Kosten, Zinsen, Darlehen, Ware, Pacht ) vorzunehmen, soweit nicht einer der im Verbraucherkreditgesetz  zwingend geregelten Fälle vorliegt.

 

4.         Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen –egal, auf welchem Rechtsgrund diese beruhen- Eigentum von Lenius. Bei laufender Rechnung sichert sie die jeweilige Saldovorderung. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung im ordentlichen Geschäftsbetrieb berechtigt, seine Forderungen aus dem Weiterverkauf tritt er schon jetzt an Lenius ab, die diese Abtretung annimmt. Macht Lenius den Herausgabeanspruch geltend, so gestattet der Kunde ihr, die Ware ohne Gerichtliche Hilfe an sich zu nehmen und den Ort zu betreten, an dem sich die Ware befindet. Im Falle des Zahlungsverzuges ist Lenius berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware zurückzunehmen und bei erfolgter Weiterveräußerung die Abtretung offen zu legen und die Forderung des Kunden einzuziehen. Der Kunde ist verpflichtet, jeglichen Zugriff Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware zu vermeiden und den Eintritt eines solchen Falles Lenius sofort mitzuteilen.

 

5.         Leergut

Leergut, also Flaschen, Kisten, Fässer, Paletten, Kohlensäureflaschen und Container werden dem Kunden zur bestimmungsgemäßen Verwendung überlassen. Sie bleiben unverkäufliches Eigentum von Lenius und sind zurückzugeben. Für Kisten, Container, Kohlensäureflaschen, Paletten und Faß- Kleingebinde bis 29,9 Ltr. Inhalt sowie Keg Fässer der Brauerei Früh, Köln, wird ein branchenübliches Pfandgeld erhoben. Eine Erweiterung der Bepfandung von Keg Fässern anderer Brauereien und sonstiger Leergüter behält sich Lenius vor. Das Pfandgeld sichert das Eigentum von Lenius am Leergut und die aus diesem Eigentum herrührenden Ansprüche.

Es wird zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer mit der Warenrechnung erhoben bzw. vergütet. Mit jeder Warenrechnung wird eine Leergutfordschreibung  getrennt nach Gebindearten vorgenommen, die zugleich Leergutauszug ist. Die auf den Rechnungen von Lenius ausgewiesenen Leergutsalden gelten als anerkannt, wenn der Kunde nicht innerhalb von acht Tagen nach Rechnungsdatum schriftlich widerspricht. Die Rückgabepflicht des Kunden ist erfüllt, wenn das Leergut im einwandfreien Zustand sowie in gleicher Art und Menge zurückgegeben wird. Einheitsleergut ( Eurokästen, Euroflaschen, Fasskleingebinde, bepfandete Kegfässer, Paletten, Kohlensäureflaschen und Container ) nimmt Lenius nur in Höhe des gelieferten Vollgutes zurück. Zuviel zurückgegebenes Leergut, gleich welcher Art, geht nur mit schriftlicher Vereinbarung in das Eigentum von Lenius über; andernfalls steht entsprechendes Leergut dem Kunden zur Verfügung. Endet die Geschäftsbeziehung, so ist Lenius berechtigt, fehlendes oder unbrauchbares Leergut mit den Kosten des Anschaffungswertes in Rechnung zu stellen ; dieses jedoch unbeschadet der Möglichkeit des konkreten Nachweises eines höheren oder geringeren Schadens.

Ein etwa bestehendes Pfandgeldguthaben wird dabei angerechnet. Rückständiges Leergut ist bis zu vier Wochen nach Ende der Geschäftsverbindung zurückzugeben, nicht zurückgegebenes Leergut wird ebenfalls zum Tagespreis berechnet.

 

 

6.         Erfüllung und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden ist Essen.

 

7.         Sonstiges

Diese allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten ausschließlich, abweichende Bedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, berühren diese nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen. Änderungen dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingungen bedürfen der Schriftform.

 

 

Zusätzliche Bedingungen für Mietequipment

1.         Mietzeit, Mietzahlung

Die Firma stellt die umseitig aufgeführten Gegenstände für die Dauer der Veranstaltung mietweise zur Verfügung. Die Miete in der von der Firma allgemein festgesetzten Höhe zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer ist sofort nach Erhalt der Mietgegenstände fällig.

 

2.         Bezugspflicht

Im Hinblick darauf, dass die Miete nicht die anteiligen Selbstkosten der Firma deckt, gewährleistet der Kunde, dass während der Dauer umseitig aufgeführten Veranstaltung ausschließlich und ununterbrochen die von der Firma vertriebenen Getränke von der Firma direkt zu deren jeweils gültigen Listenpreisen sowie Allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen oder über einen von der Firma jeweils bestimmten Lieferanten bezogen und zum Ausschank und Verkauf gebracht werden.

 

3.         Verletzung der Pflichten und Schadensersatz, Rückgabe der Mietgegenstände

Der Kunde ist verpflichtet, die ihm überlassenen Gegenstände pfleglich und sachgemäß zu behandeln sowie für eine ausreichende Bewachung und Absicherung der Mietgegenstände gegen Diebstahl und unbefugte Benutzung zu sorgen. Beschädigte oder abhanden gekommene Gegenstände sind vom Kunden auf eigene Kosten wiederherzustellen oder zu ersetzen.

Sämtliche vermieteten Gegenstände sind zum vereinbarten Termin in ordnungsgemäßem zustand zurückzugeben bzw. der Firma zur Rückabholung bereitzustellen.

 

4.         Besondere Pflichten des Kunden

Dem Kunden ist die Bedienung der überlassenen Anlagen bekannt. Er betreibt diese auf eigene Rechnung und auf eigene Gefahr. Insbesondere ist er davon in Kenntnis gesetz worden, dass die Elektroanschlüsse inkl. Erdung der vermieteten Gegenstände nur von einem Elektro- Fachbetrieb ausgeführt werden dürfen. Die hierdurch entstehenden kosten gehen ebenfalls zu Lasten des Kunden. Für Zu- und Abwasseranschlüsse sorgt der Kunde selbst.

Bierdurchlaufkühler mit den dazugehörigen Bierdruckanlagen sind vor Inbetriebnahme von einem sachkundigen Fachbetrieb gemäß der Getränkeschankanlagenverordnung zu prüfen und für die Benutzung freizugeben. Diese Verordnung gilt nicht für Eigennutzung im privaten Bereich.

 

5.         Übernahme der Mietgegenstände, Mängelanzeige durch den Kunden, Haftung der Firma

Der Kunde hat sich bei der Übernahme vom ordnungsgemäßen Zustand der Gegenstände zu überzeugen. Etwaige Mängel sind der Firma sofort anzuzeigen.

Treten während der Mietzeit ohne Verschulden des Kunden Mängel an den vermieteten Gegenständen auf, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt oder erheblich mindert, so wird die Firma auf Anforderung des Kunden für die Beseitigung der Mängel sorgen. Die Firma ist berechtigt, dem Kunden einen funktionell gleichwertigen Mietgegenstand zur Verfügung zu stellen. Im übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

 

Getränke Lenius
info@getraenke-lenius.de